Der Erwerb von Wildmarken muss jedoch durch die jagdaus-übungsberechtigte Person oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.
Bei Rückfragen melden Sie sich bitte telefonisch unter der 06051/8515510 oder schriftlich per E-Mail an veterinaeramt@mkk.de (Unter Angaben Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer, damit wir Sie erreichen können).
Bitte beachten Sie:
Die Trichinenuntersuchung ist ab dem 01.04.2024 kostenpflichtig.
Die Kosten für die Trichinenuntersuchung und damit zusammenhängende Amtshandlungen bei Wildschweinen betragen gemäß Frischfleischkostensatzung des MKK je Tier
< 20 Kg = 5,00 € und > 20 Kg = 10,00 €,
bei der Entnahme der Trichinenprobe durch beauftragte Jagdausübungsberechtigte.
Ebenso entfällt ab dem 01.04.2024 die Zahlung der Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 € je abgegebener Blutprobe.
Die vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz bereits ausgegebenen kostenfreien Wildmarken können weiterverwendet werden, werden aber zum jeweiligen Monatsende in Rechnung gestellt.
Bezahlmarken, welche sich noch im Umlauf befinden, können wie gewohnt genutzt werden.