Eingliederungshilfeleistungen für Menschen mit Behinderung

Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen, die dauerhaft körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind oder denen eine wesentliche Behinderung droht, können auf Antrag Leistungen der Eingliederungshilfe nach den Vorschriften des SGB IX erhalten. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu lindern oder deren Folgen zu beseitigen, zu mildern und dem behinderten Menschen Möglichkeiten zu eröffnen, sich in die Gesellschaft einzugliedern.

Wer ist für die Eingliederungshilfeleistungen zuständig?

  • Das Amt für Soziale Förderung und Teilhabe ist zuständig für die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen/körperlichen oder Mehrfachbehinderung (oder die davon bedrohte sind) ab Geburt bis zum Ende der Schulausbildung.
  • Ab der Einschulung ist bei Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen Störung/Behinderung das Jugendamt zuständig. >> Jugendamt
  • Nach Beendigung der Schulausbildung, ist der überörtliche Eingliederungsträger, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, für Ihre Anliegen der Eingliederungshilfe zuständiger Ansprechpartner. >> Sozialplattform Antrag EGH des LWV
  • Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hanau wenden sich bitte mit Ihren Anliegen der Eingliederungshilfe bis zur Beendigung der Schulausbildung direkt an Ihre Ansprechpartner in Hanau. >> www.hanau.de

Welche Leistungen der Eingliederungshilfe gibt es?

Frühförderung ist ein Angebot von Hilfen für alle Kinder im Säuglings-, Kleinkind- und Kindergartenalter, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, wie auch für ihre Eltern und andere Bezugspersonen im Lebensumfeld des Kindes. Durch diese frühesten Hilfen können langfristig auftretende Folgeschäden gemildert oder manchmal auch vermieden werden. Neben Beratung und Begleitung der Eltern gehören Einzel- und Gruppenförderung zu den Angeboten der Frühförderung.

Die Leistungen der Frühförderstellen sind ein sogenanntes niedrigschwelliges Angebot ohne Antragsverfahren und kostenfrei. Im Main-Kinzig-Kreis übernimmt das Behindertenwerk Main-Kinzig diese Aufgabe in seinen Frühförderstellen in Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern. Ein weiteres Angebot bietet die Interdisziplinäre Frühförderstelle (IFF) in Bad Orb.

Für Kinder mit Hör- und Sehbeeinträchtigung gibt es die spezialisierten Frühförderstellen der Johannes-Vatter-Schule und der Johann-Peter-Schäfer-Schule , die beide in Friedberg liegen. Anträge werden direkt über die Frühförderstellen gestellt.

Kinder mit Behinderung haben in der Regel einen zusätzlichen Bedarf an Förderung. Mit einer zusätzlichen Förderpauschale in Höhe von ca. 19.000 € ermöglicht der Main-Kinzig-Kreis der Kindertageseinrichtung mehr Personal zur Integration der Kinder mit Behinderung einzusetzen. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die eine drohende oder nachgewiesene Behinderung haben und die aufgrund ihrer Behinderung zusätzlicher Hilfen bedürfen.

Erforderliche Unterlagen

Die Antragstellung erfolgt immer über die Kindertagesstätte, die Antragsformulare stehen diesen zur Verfügung. Zur Antragstellung werden benötigt:

  • Trägerantrag PDF
    Bei Folgeanträgen bitte Seiten 3 bis 5 sowie die Personalauflistung ausfüllen.
  • Trägerantrag (Excel)
  • Trägerantrag - Personalauflistung (Excel)
    Bitte beachten: Zum Trägerantrag ist eine Personalauflistung erforderlich.
  • Antrag der Personensorgeberechtigten (nur bei Neuanträgen)
  • Aufenthaltstitel der Eltern und des Kindes (bei Nicht-EU-Bürger*innen)
  • Erhebungsbogen der Kita anhand ICF-CY
  • Einverständniserklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht für den Sozialpädagogischen Dienst
  • Einverständniserklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht für das Gesundheitsamt
  • aktuelle medizinische oder therapeutische Berichte (z.B. Frühförderung, Ergo-, Logopädie, SPZ)
  • Kopie des U-Hefts
  • Kopie des Impfpasses

Anträge und Formulare zum Download

Weitere Unterlagen und Informationen finden sich hier:

Eingliederungshilfe umfasst die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung. Dazu gehört auch die Bereitstellung einer Teilhabeassistenz für den Schulbesuch für Kinder mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung, sofern die Teilhabe auf Grund der Behinderung beeinträchtigt ist. Für Kinder mit einer seelischen Behinderung ist das Jugendamt zuständig.

Sofern aufgrund der Schwere einer Behinderung der Schulweg nicht mit dem Schulbus erfolgen kann, kann eine Einzelbeförderung finanziert werden. Der Antrag ist bei der Abteilung Schülerbeförderung der KVG zu stellen.

Erforderliche Antragsunterlagen – Teilhabeassistenz

Von den Eltern:

  • formeller Antrag (bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Aufenthaltstitel der Eltern und des Kindes (bei Nicht-EU-Bürger*innen)
  • Einverständniserklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht für den Sozialpädagogischen Dienst
  • aktuelle medizinische Unterlagen (z.B. Arzt, Ärztin, SPZ, Ergotherapie, Logopädie etc.)
  • Pflegegutachten (falls vorhanden)
  • Schwerbehindertenbescheid sowie ggf. Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Auftragsbestätigung des ausgewählten Trägers

Von der Schule:

  • Erhebungsbogen der Schule (Detaillierte Beschreibung des Bedarfs an Teilhabeassistenz)
  • Förderdiagnostische Stellungnahme mit Förderplan (falls vorhanden)
  • Protokoll Förderausschuss (falls vorhanden)

  • Heilpädagogische Maßnahmen (Autismustherapie, Unterstützte Kommunikation)

Die folgenden Leistungen können einkommens- und vermögensabhängig erbracht werden:

Dies bedeutet, dass geprüft wird, ob und inwieweit vorhandenes Einkommen und/oder Vermögen für diese Leistungen selbst einzusetzen ist.

  • Hilfen über Tag und Nacht (stationäre Leistungen)
    • Wenn Kinder aufgrund ihrer Behinderung zuhause nicht mehr betreut werden können
    • aufgrund der Behinderung nur in einem Internat eine angemessene Schulbildung erreichen können
    • Die Antragsunterlagen werden auf Anfrage zugesandt.

  • Hilfsmittelversorgung zur sozialen Teilhabe
  • der Familienentlastende Dienst (FED)
  • Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
  • Kfz-Hilfen
  • Behindertengerechte Wohnraumanpassung

Notwendige Unterlagen

  • Sozialhilfeantrag mit
  • Einkommensnachweisen
  • Girokontoauszügen der letzten 3 Monate (Kopien)
  • Nachweisen Sparvermögen (sofern vorhanden)
  • Nachweisen Lebensversicherung(en) / Bausparverträge
  • Mietnachweis bzw. Nachweisen sonstiger Unterkunftskosten (Grundsteuer, Abwasser, Schornsteinfeger)
  • Nachweisen sonstiger Belastungen (Darlehnsrate, Versicherungen)
  • Detaillierter Begründung

Weitere Informationen

Fahrdienste für Menschen mit Behinderung, Kranke und Senioren

Gebrechlichkeit oder Behinderung bringen oft auch den Verlust an Mobilität mit sich. Verschiedene Träger bieten Fahrdienste an, um eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben oder Arzt- und Behördenbesuche zu ermöglichen. Zum Teil kommen dabei Spezialfahrzeuge zum Einsatz, die auch Personen im Rollstuhl nutzen können. Über Kostenbeteiligung und Vergünstigungen informiert der jeweilige Fahrdienst. Weitere Informationen finden Sie hier

Unter der Internetadresse http://www.mobilemenschen.de/gehbehinderte sind Einrichtungen, Gebäude und Freizeitangebote zu finden, die Hilfen und Erleichterungen für Menschen mit Behinderung bieten.

 Kontakt Sachbearbeitung